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Worauf muss ich beim Einbau eines Treppenlifts achten

Einbau eines Treppenlifts – diese Aspekte sind zu berücksichtigen

Barrierefrei wohnen? Nicht jeder zieht diesen Gedanken beim Immobilienerwerb in jungen Jahren in Betracht. Schicke Einfamilienhäuser erstrecken sich heute vielfach über mehrere Etagen. Gleiches gilt für die baulichen Gegebenheiten einer Maisonette-Wohnung und für öffentliche Institutionen. Wer die Immobilie über viele Jahrzehnte bewohnt, muss sich im Alter dennoch nicht nach einem neuen Zuhause umsehen, wenn die Treppen nicht mehr bewältigt werden können. Ein Treppenlift gestaltet den Wechsel der Etagen unkompliziert. Für die uneingeschränkte häusliche Mobilität ist er außerdem bei pflegebedürftigen Personen eines jeden Alters ein wertvolles Instrument. Welche Voraussetzungen für einen solchen Lift geschaffen werden müssen und was es beim Einbau zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Braucht man eine Baugenehmigung für den Einbau eines Treppenlifts?

Die Pflicht zum Beibringen einer Baugenehmigung hängt von der Art der Immobilie ab. Privatpersonen mit einem Einfamilienhaus sind von einer solchen Verpflichtung ausgenommen. Soll der Einbau hingegen in einem Gebäude erfolgen, welches für die Öffentlichkeit zugänglich ist, müssen Sie vorab eine Baugenehmigung einholen. Wichtig hierbei ist, dass Fluchtwege durch den Einbau eines Treppenlifts nicht versperrt werden. Des Weiteren werden die Treppen in einem öffentlichen Gebäude von einer erhöhten Personenanzahl begangen. Dies fließt bei einer Vor-Ort-Begehung in die genehmigungsrelevanten Überlegungen ein.

Handelt es sich bei dem Privateigentum um eine Eigentumswohnung und soll der Treppenlift im Gemeinschaftseigentum installiert werden, so sind Sie aufgrund der baulichen Veränderung zum Einholen einer Einverständniserklärung durch die gesamte Eigentümergemeinschaft verpflichtet. Fällt die Entscheidung zu Ihren Ungunsten aus, so bleibt Ihnen lediglich der Weg einer gerichtlichen Klage. Hierbei wird im Einzelfall entschieden, ob der betreffenden Person der Einbau eines Treppenlifts zusteht.

Ausreichend Fläche für Ausgangs- und Endposition des Treppenlifts

Ist der Lift aktuell nicht in Benutzung, verweilt er am unteren oder oberen Ende der Treppe. Bei einem Plattformlift ist es daher erforderlich, dass genügend Platz für die Plattform zur Verfügung steht. Konkret sollte die Plattform nicht mit sich öffnenden Türen kollidieren und keine Stolpergefahr darstellen. Da Plattformlifte hauptsächlich für den Transport von Personen mit Gehhilfen wie einem Rollator oder Rollstuhl zum Einsatz kommen, sollte soviel Platz vorhanden sein, dass sich die Plattform ohne Probleme begehen lässt. Hat beim Erreichen der anderen Etage eine Umlagerung der Person zu erfolgen, ist auch hierfür die entsprechende Grundfläche einzukalkulieren.

Berücksichtigen Sie beim Einbau des Treppenlifts folgende bauliche Gegebenheiten:

  • 100 cm Wandhöhe jenseits der Treppe
  • 100 cm Breite der Treppenstufen
  • 100 cm zwischen Treppe und benachbarter Tür

Finanzielle Bezuschussung eines Treppenlift-Einbaus durch die Krankenkasse

Bei älteren und pflegebedürftigen Personen ergibt sich der Wunsch nach einem Treppenlift aus dem gesundheitlichen Zustand heraus. Daher unterstützen viele Krankenkassen den Einbau eines Treppenlifts. Um die finanziellen Mittel beantragen zu können, muss üblicherweise eine Pflegestufe vorliegen. Antragsberechtigt sind alle Menschen in den Pflegestufen 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) bis zur Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) einschließlich Härtefällen.

Für maximale Sicherheit bei Handhabung und Finanzierung ist eine umfassende Vorbereitung für den Treppenlift-Einbau elementar.