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Pflegehilfsmittel 2022 – eine Übersicht

Hinter dem Begriff der Pflegehilfsmittel verbergen sich alle Produkte, die im Rahmen der Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken. Aber auch Einlagen für das Bett, Schürzen und Fingerlinge kommen je nach Bedarf als Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Liegt bei dem pflegebedürftigen Menschen ein Pflegegrad vor, ist es möglich, eine monatliche Pauschale für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zu beziehen. Bereits ab dem Pflegegrad 1 wurde diese Pauschale gewährt. Sie lag im Monat abhängig vom Bedarf des Pflegebedürftigen bei 40 bis 60 EUR.

Aufwand in der Pflege hat sich durch die Coronapandemie verstärkt

Die Coronapandemie hat vielschichtige Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft, aber auch auf die meisten Berufe. Es steht jedoch kaum eine andere Berufsgruppe so unter der zunehmenden Belastung durch die Pandemie wie die Pflege. Dies gilt für die Betreuung von Patienten im Krankenhaus, aber auch für die stationäre und häusliche Pflege in den Seniorenresidenzen. Der Hintergrund ist darin begründet, dass pflegebedürftige Menschen und Senioren, die bereits ein hohes Lebensalter erreicht haben, besonders schwer an Corona erkranken können. Eine hohe Prozentzahl der an Corona Verstorbenen ist älter als 80 Jahre. Ausbrüche in Pflegeheimen forderten nicht selten zehn und mehr Todesfälle binnen weniger Tage. Somit ist es wichtig, diese vulnerablen Gruppen besonders zu schützen. Dies gelingt durch bestimmte Verhaltensweisen wie die Wahrung von Abstand, aber auch durch das Tragen von Masken. Der Bedarf an Desinfektionsmitteln hat während der Pandemie ebenso zugenommen wie an Handschuhen und an Schutzkleidung. Somit sind die Kosten für Pflegemittel in die Höhe geschossen, ohne dass sich an dem grundlegenden Anspruch etwas verändert hat. Das Gegenteil ist der Fall: Die Pauschale lief zu dem Ende des Jahres 2021 aus, für
Pflegehilfsmittel im Jahre 2022 gibt es zunächst keinen Zuschuss mehr.

Hoher Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist unverändert

Im Frühling dieses Jahres hat die Regierung die meisten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie beendet. Die Maskenpflicht gibt es nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Schulschließungen, Einschränkungen beim Einkaufen und beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen und die sogenannten G-Regeln gibt es nicht mehr. Dies gilt aber nicht für die Pflege: Das Coronavirus ist nach wie vor präsent, ältere und pflegebedürftige Menschen sind immer noch gefährdet. Somit ist der Kostenfaktor in der Pflege durch den zusätzlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Zwecke der Eindämmung des Infektionsschutzes höher geworden. Die Streichung des Zuschusses hat eine höhere Belastung der Pflegenden zur Folge.

Das Handeln der Politik ist gefragt

Derzeit ist es nicht absehbar, dass der Bedarf an Pflegehilfsmitteln wieder abnehmen wird. Mit dem Herbst kann wieder eine Zunahme der Ansteckungen verbunden sein. Die Folge ist ein erhöhter Verbrauch an Masken und Desinfektionsmitteln, was in der Regel auch einen Preisanstieg zur Folge hat. Somit ist es wichtig, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um die Pflegebranche zu unterstützen. Dies gilt auch für privat Pflegende, die wie alle anderen Bürger unter den permanent steigenden Kosten für den Lebensunterhalt leiden.